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Entführt - Deportation ukrainischer Kinder nach Russland

Russ­land besteht darauf, ukrai­ni­sche Kinder gemäß den Normen des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts aus dem Kampf­ge­biet zu eva­ku­ie­ren. Doch die Hand­lun­gen sollten als das betrach­tet werden, was sie sind: Depor­ta­tio­nen und damit Kriegs­ver­bre­chen. Von Kateryna Rashevska

 

Seit Beginn der groß ange­leg­ten Inva­sion im Februar 2022 hat Russ­land 234.000 ukrai­ni­sche Kinder aus neun vor­über­ge­hend besetz­ten ukrai­ni­schen Regio­nen in sein Hoheits­ge­biet depor­tiert. Min­des­tens 2.389 dieser Min­der­jäh­ri­gen lebten in spe­zi­el­len ukrai­ni­schen Voll­zeit-Inter­na­ten (Stand: 24. Juni 2022). Bei ihnen handelt es sich um Waisen und Kinder, denen die elter­li­che Für­sorge ent­zo­gen wurde, sowie um chro­nisch kranke Kinder, die eine stän­dige Betreu­ung durch Spe­zia­lis­ten benö­tig­ten, aber Eltern und enge Ver­wandte hatten. Unter den ent­führ­ten ukrai­ni­schen Kindern befin­den sich auch solche, deren Eltern bei der groß ange­leg­ten Inva­sion durch das rus­si­sche Militär getötet wurden oder die bei der Depor­ta­tion die so genann­ten „fil­tra­ti­ons camps“ nicht pas­siert haben.

Je nach Region wurden die Kinder ent­we­der mit Bussen oder Zügen trans­por­tiert. In einigen Fällen erfolgte der Trans­port durch das Gebiet von Belarus. Die Kinder, die in abge­le­gene rus­si­sche Gebiete depor­tiert wurden, waren teil­weise etwa eine Woche lang unter­wegs. Die Bedin­gun­gen dieser Über­füh­run­gen sind nicht bekannt, da weder die Ukraine als Staat, in dem die Kinder die Staats­bür­ger­schaft haben, noch ein­schlä­gige inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tio­nen an diesem Prozess betei­ligt waren.

Auch wenn Russ­land darauf besteht, Kinder gemäß den Normen des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts aus dem Kampf­ge­biet zu eva­ku­ie­ren, sollten diese Hand­lun­gen als Kriegs­ver­bre­chen und Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit, nämlich als Depor­ta­tion, betrach­tet werden. Diese Schluss­fol­ge­rung ist auf die zahl­rei­chen Ver­stöße Russ­lands gegen das Völ­ker­recht zurückzuführen:

 

·        absicht­li­che Schaf­fung von Bedin­gun­gen für eine „Eva­ku­ie­rung“,

·        feh­lende Zustim­mung der Eltern/Erziehungsberechtigten sowie des ukrai­ni­schen Staates zur Über­stel­lung von Kindern,

·        Aus­schluss von inter­na­tio­na­len Organisationen

·        Abschie­bung von Kindern in rus­si­sches Hoheits­ge­biet bei gleich­zei­ti­ger Wei­ge­rung, die Sicher­heit der huma­ni­tä­ren Kor­ri­dore inner­halb der Ukraine zu gewährleisten,

·        das Ver­säum­nis, dem IKRK Daten über abge­scho­bene Kinder mitzuteilen.

 

Kein Zugang, keine Informationen

Das Schick­sal der depor­tier­ten Kinder ist nach wie vor unbe­kannt, da weder die Ukraine noch inter­na­tio­nale Regie­rungs- und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen Zugang zu ihnen haben. Die Analyse offener Quellen ergab, dass ukrai­ni­sche Kinder in 57 Regio­nen der Rus­si­schen Föde­ra­tion, ins­be­son­dere in die Region Omsk und Sacha­lin, depor­tiert wurden. Ange­sichts der erheb­li­chen Unter­schiede zwi­schen den kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen in den abge­le­ge­nen rus­si­schen Gebie­ten und den besetz­ten Küs­ten­ge­bie­ten der Ukraine, in denen die Kinder früher dau­er­haft lebten, kann sich die Abschie­bung negativ auf ihre psy­chi­sche und phy­si­sche Gesund­heit auswirken.

 

Darüber hinaus schrän­ken solche Abschie­bun­gen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege zwi­schen den Kindern und ihren Ver­wand­ten erheb­lich ein. Das ist nicht in ihrem Inter­esse. Doch nicht nur die Ent­fer­nung, sondern auch das Vor­ge­hen rus­si­scher Beamter behin­dert den Kontakt ukrai­ni­scher Kinder mit ihren nächs­ten Ange­hö­ri­gen. Es ist ein Fall eines abge­scho­be­nen Mäd­chens bekannt, dem die Lei­te­rin eines rus­si­schen Wai­sen­hau­ses die Hilfe bei der Suche nach ihrer Tante ver­wei­gerte, weil die Besat­zer in den Doku­men­ten des Kindes ange­ge­ben hatten, dass es eltern­los sei.

 

In ihren offi­zi­el­len Erklä­run­gen äußerte Russ­lands oberste Führung, ein­schließ­lich Putin selbst, Pläne, sich junge Ukrai­ner „anzu­eig­nen“, das heißt sie so bald wie möglich rus­si­schen Fami­lien zur Adop­tion zu über­las­sen. Seit Beginn der groß ange­leg­ten Inva­sion hat Russ­land immer wieder Vor­schrif­ten geän­dert oder neu aus­ge­ar­bei­tet, die das Ver­fah­ren zur Ver­lei­hung der rus­si­schen Staats­bür­ger­schaft an abge­scho­bene Kinder und deren Rus­si­fi­zie­rung ver­ein­fa­chen. Gleich­zei­tig weist das rus­si­sche Bil­dungs­mi­nis­te­rium darauf hin, dass ukrai­ni­sche Kinder so gut wie kein Rus­sisch beherr­schen – obwohl der mythi­sche Völ­ker­mord der Ukraine an der „rus­sisch­spra­chi­gen Bevöl­ke­rung“ eine der Recht­fer­ti­gun­gen für den rus­si­schen Angriffs­krieg war.

 

Neue Feind­bil­der schaffen

Russ­lands Prozess der „Aneig­nung“ ukrai­ni­scher Kinder ist gut orga­ni­siert. In Zusam­men­ar­beit mit den nicht aner­kann­ten, soge­nann­ten „Volks­re­pu­bli­ken“ werden offene Bera­tungs­grup­pen und spe­zi­elle Zen­tra­len ein­ge­rich­tet, um die ille­gale Adop­tion abge­scho­be­ner Kinder zu beschleu­ni­gen. Diese Maß­nah­men werden von der Beauf­trag­ten des Prä­si­den­ten für die Rechte der Kinder, Maria Lvova-Belova und auf par­la­men­ta­ri­scher Ebene von der Putin-freund­li­chen Partei „Einiges Russ­land“ geleitet.

 

Am 26. April 2022 wurden nach Angaben von Lvova-Belova die ersten 27 Wai­sen­kin­der aus dem Donbas an rus­si­sche Pfle­ge­fa­mi­lien über­ge­ben. Gleich­zei­tig wurde bei den zustän­di­gen ukrai­ni­schen Behör­den kein Antrag auf Geneh­mi­gung für diese Maß­nah­men gestellt. Letz­te­res weist auf ein Ver­bre­chen als Teil eines Völ­ker­mor­des hin, nämlich die gewalt­same Über­füh­rung von Kindern einer geschütz­ten Gruppe in eine andere Gruppe. Dabei sollte man nicht ver­ges­sen: Russ­land hat bereits seit der Beset­zung der Halb­in­sel Krim im Jahr 2014 mit der ille­ga­len Adop­tion ukrai­ni­scher Kinder durch den soge­nann­ten Zug der Hoff­nung begon­nen. Der Zug der Hoff­nung ist eines der sozia­len Pro­jekte von Radio Russ­land, das mit Unter­stüt­zung der Behör­den auf der besetz­ten Krim und im Donbas durch­ge­führt wird.

 

Ziel ist es, die Adop­tion von Waisen und Kindern zu beschleu­ni­gen, die von rus­si­schen Fami­lien unter Ver­let­zung des Völ­ker­rechts ihrer elter­li­chen Für­sorge beraubt wurden. In Anbe­tracht der Mili­ta­ri­sie­rung des rus­si­schen Bil­dungs­we­sens im All­ge­mei­nen, wobei die meisten Mittel für die besetz­ten Gebiete bereit­ge­stellt werden, hat diese Maß­nahme kein anderes Ziel, als Kinder zu Feinden ihres Hei­mat­lan­des zu machen und sie als Kano­nen­fut­ter in spä­te­ren Feind­se­lig­kei­ten zu verwenden.

 

Mög­lich­kei­ten für eine Rückkehr

Das Haupt­pro­blem im Zusam­men­hang mit der Rück­kehr abge­scho­be­ner Kinder ist ihre Iden­ti­fi­zie­rung: die Erstel­lung einer ein­zi­gen Liste von Infor­ma­tio­nen, die durch die Samm­lung von etwa 150 Regis­tern lokaler Behör­den gewon­nen wurden. Dabei ist zu beden­ken, dass 20 Prozent des ukrai­ni­schen Ter­ri­to­ri­ums vor­über­ge­hend von der Rus­si­schen Föde­ra­tion besetzt sind und der Zugang zu solchen Daten daher äußerst begrenzt ist.

 

Inter­es­san­ter­weise haben die rus­si­schen Behör­den auch die Samm­lung von Daten über alle abge­scho­be­nen Kinder orga­ni­siert – höchst­wahr­schein­lich, um den Vorwurf ille­ga­ler Hand­lun­gen abzu­weh­ren und die Depor­ta­tio­nen zu „legi­ti­mie­ren“. Werden keine Ver­wand­ten ermit­telt, wird eine vor­läu­fige Vor­mund­schaft erteilt, die schließ­lich in eine Adop­tion umge­wan­delt wird. Daher ist es für Eltern und Ver­wandte von Kindern, die sich in den von Russ­land besetz­ten Gebie­ten auf­ge­hal­ten haben, von ent­schei­den­der Bedeu­tung, sich so bald wie möglich mit den zustän­di­gen Behör­den in Ver­bin­dung zu setzen und Kon­takt­ab­bruch und die mög­li­che Abschie­bung des Kindes zu melden. Die Praxis zeigt, dass die Rus­si­sche Föde­ra­tion ukrai­ni­sche Kinder, deren Ange­hö­rige Alarm geschla­gen haben, zurück­schickt. Bislang sind jedoch weniger als zehn solcher Fälle doku­men­tiert worden.

 

Ein uni­ver­sel­ler Rück­füh­rungs­me­cha­nis­mus erfor­dert die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Ukraine und Russ­land in Form eines rechts­ver­bind­li­chen Abkom­mens. Ein­schlä­gige inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tio­nen, zum Bei­spiel das Kin­der­hilfs­werk der Ver­ein­ten Natio­nen (UNICEF), das Inter­na­tio­nale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), und Dritt­län­der sollten in den Prozess ein­be­zo­gen werden. Sie sollten die Ein­hal­tung der Kin­der­rechte während des Rück­füh­rungs­pro­zes­ses über­wa­chen und die ord­nungs­ge­mäße und sichere Unter­brin­gung der zurück­ge­führ­ten Kinder in der Ukraine sicher­stel­len. Ins­be­son­dere UNICEF hat ein­schlä­gige Schlüs­sel­prin­zi­pien für die Rück­füh­rung von Kindern im Zusam­men­hang mit dem bewaff­ne­ten Kon­flikt. Das IKRK sei­ner­seits hat seine Bereit­schaft bekun­det, Ver­ein­ba­run­gen mit Russ­land über die Rück­füh­rung ent­führ­ter Kinder zu erleichtern.

 

Wenn Russ­land sich weigert, abge­scho­bene ukrai­ni­sche Kinder zurück­zu­ge­ben und die Politik ihrer ille­ga­len Adop­tion fort­setzt, muss die inter­na­tio­nale Gemein­schaft schnell und ange­mes­sen reagie­ren. Solche Hand­lun­gen sind Merk­male eines Völ­ker­mords an der ukrai­ni­schen Nation. Diese Reak­tion sollte die sofor­tige Ver­hän­gung zusätz­li­cher wirt­schaft­li­cher und poli­ti­scher Sank­tio­nen und die weitere Ver­fol­gung Russ­lands und seiner hoch­ran­gi­gen Beamten durch den inter­na­tio­na­len Gerichts­hof beinhalten.

 

Unter­stüt­zen Sie die Initia­tive „Rettet die nach Russ­land depor­tier­ten ukrai­ni­schen Kinder!“ auf change.org mit Ihrer Unterschrift.

 

Kateryna Ras­hevska ist Juris­tin für das Regio­nale Zentrum für Men­schen­rechte und Pro­mo­ti­ons­sti­pen­dia­tin an der Natio­na­len Taras-Schewtschenko-Uni­ver­si­tät in Kyjiw.

 

Quelle

https://ukraineverstehen.de/rashevska-deportation-ukrainischer-kinder-nach-russland/

 

 

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